Noch bevor die Corona-Entscheide auch nur ansatzweise aufgearbeitet wurden, marschieren Bundesrat und Parlament in blindem Vertrauen oder aus Kalkül mit in den verfassungswidrigen und grundrechtseinschränkenden Pandemiepakt. Der Inhalt des vorgeschlagenen Epidemiengesetzes entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Vorbereitung zur Implementierung der Internationalen Gesundheitsvorschriften IGV, die Teil des WHO-Pandemiepaktes sind.
Wird das Epidemiengesetz so revidiert, zementiert es das totalitäre Gesundheitsregime der vergangenen Jahre und weitet es deutlich aus. Das Bundesamt für Gesundheit BAG schreibt in seiner Mitteilung, dass sich insbesondere durch die COVID-19-Krise Revisionsbedarf beim Epidemiengesetz gezeigt habe. Vorgesehen ist gemäss Bundesrat ein dreistufiges Eskalationsmodell, das unter anderem Präzisierungen bezüglich Homeoffice, Maskenpflicht, Zertifikaten und Schutzkonzepten enthält. Zudem sollen die Überwachung mittels digitalen Überwachungssystemen, nationalem Meldesystem, Abwassermonitoring und Durchführung von Gensequenzierungen verstärkt werden.
Unter dem Vorwand der Pandemiebekämpfung und Fürsorge für die Bevölkerung wird ihr ein höchst zweifelhaftes, technokratisches und pharmazeutisch orientiertes System vorgeschlagen. Andere wissenschaftliche Erkenntnisse über gesamtheitlichere Konzepte und Massnahmen zur Stärkung des Immunsystems fehlen gänzlich.
Nehmen auch Sie teil an der Vernehmlassung! Ihre Vernehmlassungsantwort kann in Briefform erfolgen. Vorlagen, bei denen auch ALETHEIA mitgearbeitet hat, finden Sie hier. Sie können jedoch auch das vom Bund zur Verfügung gestellte Formular verwenden. In der Stellungnahme können konkrete juristische oder medizinische Argumente aufgeführt oder einfach grundsätzliche Bedenken geäussert werden. Ihre Vernehmlassungsantwort kann sich auf einen oder auf mehrere Aspekte der vorgeschlagenen Änderungen fokussieren. Wichtig ist, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger einbringen. Haben Sie Bekannte in der Romandie? Dann gibt es sehr gute Informationen auch in französischer Sprache. Wir bedanken uns auch beim unabhängigen Anwalt Herrn Henri Gendre für seine Vernehmlassungsantwort in Französisch.
Frist für Ihre Vernehmlassungsantwort ist der 22. März 2024.
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